
Ihre Voraussetzungen:
- Abschluss:
- erfolgreicher Studienabschluss der Fachrichtung Soziale Arbeit oder Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung, Kindheitspädagogik oder einem vergleichbaren Studiengang mit pädagogischem Schwerpunkt
- weitere Voraussetzungen:
Zudem bringen Sie folgende Kompetenzen und Fähigkeiten mit:
- Sie verfügen über anwendungsbereites Wissen der Sozialgesetzgebung insbesondere SGB I, SGB VIII, Kinder- und Jugendschutzgesetz,
- Sie haben Erfahrung in der Gesprächsführung, in der Arbeit mit unterschiedlichen Zielgruppen sowie in der Netzwerkarbeit im Unterstützungs- und Hilfesystems in einer Stadt
- Sie bringen Berufserfahrung im System Schule mit und haben bereits Erfahrungen in der (offenen) Kinder- und Jugendarbeit /Jugendsozialarbeit
- Sie haben Freude an der Gestaltung sozialarbeiterischer Unterstützungsangebote für alle am Schulleben Beteiligten (Kinder, Eltern, Lehrkräfte) und bringen Motivation für die Weiterentwicklung unserer Konzepte und Projekte
- Sie haben ein Grundverständnis von informeller und formeller Bildung und grundlegende Kenntnisse in der Lern-, Verhaltens- und Entwicklungspsychologie
- Ihnen liegt konzeptionelles und eigenverantwortliches Arbeiten
- Wir Bieten:
Es gibt viele gute Gründe für eine Beschäftigung bei der Stadt Hilden!
Neben einem krisensicheren Arbeitsplatz erwarten Sie familienfreundliche Rahmenbedingungen wie z. B. eine großzügige Gleitzeitregelung. Eine Betriebsrente ab einer Zugehörigkeit von 5 Jahren ist Ihnen sicher, genauso wie vielseitige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, kostenlose Unterstützungsangebote in schwierigen Lebenslagen durch ein externes Beratungsunternehmen sowie ein Preisnachlass bei einem Abonnement eines Rheinbahntickets im Rahmen eines Großkunden-Rabattmodells und vieles mehr.- Besonderheiten:
Wir begrüßen Bewerbungen von Menschen aller Nationen und Geschlechter!
Der Stadtverwaltung Hilden ist die berufliche Gleichstellung von Männern und Frauen wichtig. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.
Schwerbehinderte Menschen und Schwerbehinderten Gleichgestellte nach dem SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Damit wir eine vorliegende Schwerbehinderung oder Gleichstellung beim Bewerbungsverfahren berücksichtigen können, geben Sie diese bitte im entsprechenden Feld des Bewerbungsformulars an.- Gewünschte Bewerbungsform:
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 22.05.2022 über das Online-Bewerbungsformular an das Haupt- und Personalamt.
- Nähere Informationen:
Nähere Informationen zur Stadt Hilden erhalten Sie unter www.hilden.de
Für weitere Informationen zur Stelle steht Ihnen die Sachgebietsleiterin Frau Catharina Giesler unter der Telefonnummer (02103) 72-4010 oder catharina.giesler@hilden.de gerne zur Verfügung.