
Ihre Voraussetzungen:
- Abschluss:
- abgeschlossenes Hochschulstudium (Dipl.-Ing./Master/Bachelor) der Fachrichtung Stadtplanung/ Städtebau/Raumplanung/Architektur/Geographie
- oder abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Hochschulstudium mit zwei juristischen Staatsexamina
- weitere Voraussetzungen:
- umfassende Kenntnisse im Bereich des öffentlichen Bau- und Planungsrechts/Berufserfahrung in der Bauleitplanung
- souveränes Auftreten in der Öffentlichkeit und politischen Gremien
Zur Erfüllung der Aufgaben ist zudem eine ausgeprägte Kommunikations- und Teamfähigkeit erforderlich. Darüber hinaus erwarten wir eine eigenverantwortliche Arbeitsweise und eine hohe bürgerorientierte Beratungs- und Informationskompetenz.
- Wir Bieten:
- interessante und vielseitige Aufgaben in einem modernen öffentlichen Dienstleistungsunternehmen
- eine Einarbeitung durch engagierte Kolleginnen und Kollegen und eine gute Zusammenarbeit in einem leistungsfähigen Team
- Angebote der persönlichen und beruflichen Weiterbildung und Qualifizierung
- flexible Arbeitszeiten von Gleitzeitkonten bis Stundenreduzierung
- gute Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch verschiedene Arbeitszeitmodelle
- Angebot der Telearbeit in unterschiedlichen Modellen
- eine Jahressonderzahlung sowie zusätzlich eine jährliche leistungsorientierte Zahlung für tariflich Beschäftigte
- eine attraktive betriebliche Altersvorsorge bei der kommunalen Versorgungskasse Westfalen-Lippe für tariflich Beschäftigte
- Möglichkeit des Fahrradleasings
- Besonderheiten:
Die Stellen sind dem technischen Dienst zuzurechnen und grundsätzlich teilbar, wobei der Stellenumfang mindestens 19,5 Wochenstunden betragen soll.
Die Gemeinde Nottuln strebt einen höheren Anteil von Frauen in unterrepräsentierten Berufsbereichen an und setzt sich für die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern ein. Bewerbungen von Frauen sind deshalb ausdrücklich gewünscht. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW in der aktuellen Fassung bevorzugt berücksichtigt.
Die Bewerbungen von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Nottuln werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Die Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX gleichgestellten Personen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei sonst gleicher Eignung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.
- Gewünschte Bewerbungsform:
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen, gerne mit Arbeitsproben, richten Sie bitte schriftlich bis zum 31.05.2022 an den
Gemeinde Nottuln
Der Bürgermeister
Stiftsplatz 7/8
48301 Nottuln
- Nähere Informationen: