Notfallsanitäter/in (m/w/d)

Tätigkeit:

Notfallsanitäter/innen führen medizinische Maßnahmen der Erstversorgung durch bzw. assistieren bei der ärztlichen Notfall- und Akutversorgung von Patienten. Außerdem stellen sie die Transportfähigkeit von Patienten sicher und überwachen deren medizinischen Zustand während des Transports.

Sie sind bei Notfällen die ersten medizinischen  Rettungskräfte vor Ort und müssen wichtige Entscheidungen treffen.Bis zum Eintreffen des Arztes oder der Ärztin bzw. bis zum Transport der Patienten führen sie die medizinische Erstversorgung durch und ergreifen ggf. lebensrettende Sofortmaßnahmen.

Notfallsanitäter/in ist eine bundesweit einheitlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen .

Die Ausbildung dauert 3 Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung. Sie ist eine bundesweit einheitlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen.

Einsatzbereich:

Notfallsanitäter/innen finden Beschäftigung

  • bei Rettungs- und Krankentransportdiensten
  • bei Blutspendediensten
  • bei Feuerwehren
Perspektiven:

Eine gute Startposition für ein späteres Studium können sich angehende Notfallsanitäter/innen verschaffen, indem sie bereits während ihrer Ausbildung Zusatzqualifikationen erwerben, z.B. im Bereich Medizinprodukte als "MPG-Beauftragter".

Eine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen. Naheliegend ist es, eine Weiterbildung als Praxisanleiter/in für Notfallsanitäter zu absolvieren.

Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Sanitäts-, Rettungswesen erwerben.

Voraussetzungen:

Vorausgesetzt wird in der Regel ein mittlerer Bildungsabschluss oder ein Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung.

Darüber hinaus wird für den Zugang zur Ausbildung z.B. gefordert:

  • ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung 
  • ggf. Führungszeugnis 
  • ggf. Mindestalter von 18 Jahren
  • ggf. Führerschein, mindestens Klasse B
Information:

Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Kommunalverwaltung und fragen Sie nach unseren Ansprechpartnern.