Ihre Voraussetzungen:
- Abschluss:
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannte/r Kinderpfleger/in oder vergleichbare pädagogische / sozialpädagogische Qualifizierung, z.B. abgeschlossener Zertifikatskurs für Ergänzungskräfte in der offenen Ganztagsschule im Primarbereich
- oder die Bereitschaft, den Lehrgang VGS+ (150 Stunden) kurzfristig zu absolvieren
- weitere Voraussetzungen:
Seit dem 01.03.2020 gilt für Beschäftigte, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, die gesetzliche Verpflichtung zur Impfung gegen Masern. Daher ist vor Beginn der Tätigkeit ein diesbezüglicher Impfnachweis oder ein ärztliches Zeugnis über den Masernimmunstatus vorzulegen.
Wir verfügen über ein institutionelles Schutzkonzept, das dem Schutz der Kinder und der Wahrung ihrer Rechte dient. Im Rahmen des §72a SGB VIII und den Vorgaben des Landesjugendamtes NRW, setzen wir die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses für die Einstellung voraus.
Wir erwarten darüber hinaus folgende Kenntnisse und Kompetenzen:
- ausgeprägte soziale Kompetenz, insbesondere
- Fähigkeit zum respektvollen und achtsamen Umgang mit den Belangen von Kindern
- gute Kommunikationsfähigkeit einschließlich guter Gesprächsführungstechniken
Fähigkeit zur konstruktiven Zusammenarbeit im Team sowie mit den Eltern
- persönliche Kompetenz, insbesondere
- Verantwortungsbewusstsein
- Stressstabilität und Einsatzbereitschaft
- ausgeprägte soziale Kompetenz, insbesondere
- Wir Bieten:
Es gibt viele gute Gründe für eine Beschäftigung bei der Stadt Hilden!
Neben einer zukunftssicheren beruflichen Perspektive, erwarten Sie familienfreundliche Rahmenbedingungen, vielseitige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten und ein motiviertes Team. Zusätzlich bieten wir kostenlose Unterstützungsangebote in schwierigen Lebenslagen durch ein externes Beratungsunternehmen, einen Klimazuschuss von 25 % zu Ihrem Deutschlandticket und vieles mehr.
- Besonderheiten:
Die Stadt Hilden setzt sich für Vielfalt und Inklusion ein. Wir begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Ethnie, geschlechtlicher Identität, Behinderung, Religion und Weltanschauung und sexueller Orientierung. Zudem fördern wir die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern unter Beachtung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Damit wir eine vorliegende Schwerbehinderung oder Gleichstellung beim Bewerbungsverfahren berücksichtigen können, geben Sie diese bitte im entsprechenden Feld des Bewerbungsformulars an.
- Gewünschte Bewerbungsform:
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Karriereportal bis zum 24.08.2025!
- Nähere Informationen:
Bei Fragen rund um das Aufgabengebiet melden Sie sich gerne bei Frau Wortmann oder Frau Eisenburger unter Telefonnummer 02103/ 248523 und alexandra.wortmann@hilden.de bzw. tanja.eisenburger@hilden.de.
Sie haben noch Fragen zu dem Anforderungsprofil, dem Bewerbungsverfahren oder der Stadt Hilden als Arbeitgeberin? Dann melden Sie sich gerne bei Frau Seeber unter 02103 72-1168 bzw. bewerbung@hilden.de.