Ihre Voraussetzungen:
- Abschluss:
- Abitur oder volle Fachhochschulreife (theoretischer und praktischer Teil)
- weitere Voraussetzungen:
- deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedstaates
Am Ende der Ausbildung dürfen Sie gemäß § 14 Landesbeamtengesetz NRW das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (für schwerbehinderte Bewerber/innen bzw. ihnen Gleichgestellte gilt das 45. Lebensjahr).
- Besonderheiten:
Das Auswahlverfahren besteht aus einem Eignungstest, welcher nach Ablauf der Frist online durchgeführt wird und einem persönlichen Gespräch, zu dem wir Sie nach der Auswertung aller der Ergebnisse einladen. Nach erfolgreicher Teilnahme am Auswahlverfahren überprüfen wir Ihre gesundheitliche Eignung (im Rahmen eines amtsärztlichen Gutachtens) sowie Ihre Straffreiheit (anhand des Führungszeugnisses).
Die Stadt Hilden setzt sich für Vielfalt und Inklusion ein. Wir begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Ethnie, geschlechtlicher Identität, Behinderung, Religion und Weltanschauung und sexueller Orientierung.
- Gewünschte Bewerbungsform:
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Karriereportal bis zum 30.04.2024!
- Nähere Informationen:
Sie haben noch Fragen zu den dualen Studiengängen, dem Bewerbungsverfahren oder der Stadt Hilden als Ausbilderin? Dann melden Sie sich gerne bei Frau Eschenfelder unter 02103/721167 bzw. bewerbung@hilden.de.