Ihre Voraussetzungen:
- Abschluss:
- Abitur oder volle Fachhochschulreife (theoretischer und praktischer Teil)
- weitere Voraussetzungen:
- deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedstaates
Am Ende der Ausbildung dürfen Sie gemäß § 14 Landesbeamtengesetz NRW das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (für schwerbehinderte Bewerber/innen bzw. ihnen Gleichgestellte gilt das 45. Lebensjahr).
- Besonderheiten:
Das Auswahlverfahren beginnt nach Ablauf der Bewerbungsfrist und startet mit einem digitalen Eignungstest. Geeignete Bewerber*innen werden im Anschluss zu einem persönlichen Gespräch mit einer kurzen Vorbereitungsaufgabe eingeladen. Nach erfolgreicher Teilnahme am Auswahlverfahren wird durch ein amtsärztliches Gutachten Ihre gesundheitliche Eignung festgestellt. Ihre Straffreiheit weisen Sie nach Aufforderung durch ein Führungszeugnis nach.
Die Stadt Hilden setzt sich für Vielfalt und Inklusion ein. Wir begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Ethnie, geschlechtlicher Identität, Behinderung, Religion und Weltanschauung und sexueller Orientierung. Zudem fördern wir die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern unter Beachtung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Damit wir eine vorliegende Schwerbehinderung oder Gleichstellung beim Bewerbungsverfahren berücksichtigen können, geben Sie diese bitte im entsprechenden Feld des Bewerbungsformulars an.
- Gewünschte Bewerbungsform:
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Karriereportal bis zum 31.01.2025!
- Nähere Informationen:
Sie haben noch Fragen zu dem dualen Studiengang, dem Bewerbungsverfahren oder der Stadt Hilden als Ausbilderin? Dann melden Sie sich gerne bei Frau Baumgärtner unter Telefonnummer (02103) 72-1184 bzw. bewerbung@hilden.de.