Ihre Voraussetzungen:
- weitere Voraussetzungen:
Zwingende Einstellungsvoraussetzungen (die bis zum 01.08.2024 erfüllt sein müssen):
Für die praxisintegrierte Ausbildung:- Fachoberschulreife und eine mind. zweijährige einschlägige Berufsausbildung oder
- Fachhochschulreife der Fachrichtung Sozial- und Gesundheitswesen oder
- vollständige Fachhochschulreife und eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mind. einem Jahr in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung oder
- Hochschulzugangsberechtigung (z.B. die Allgemeine Hochschulreife) oder eine nicht einschlägige Berufsausbildung und ein einschlägiges Berufspraktikum mit mindestens 240 Arbeitsstunden (z.B. in einer Kita) und
- Aufnahmebestätigung des Berufskollegs
Für das Anerkennungsjahr:
- Nachweis über die Zulassung zum Anerkennungsjahr
Alle Bewerber/innen
müssen einen Nachweis über die erforderlichen Masernschutzimpfungen bzw. Masernimmunität vorlegen.
- Besonderheiten:
Das Auswahlverfahren besteht aus einem persönlichen Gespräch und einer Hospitation in einer unserer Einrichtungen vor Ort; hierzu laden wir Sie bereits fortlaufend während der Ausschreibungsdauer ein. Insgesamt sind fünf Plätze zu vergeben.
Nach erfolgreicher Teilnahme am Auswahlverfahren überprüfen wir Ihre gesundheitliche Eignung im Rahmen einer betriebsärztlichen Untersuchung und Ihre Straffreiheit durch die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses.
Die Stadt Hilden setzt sich für Vielfalt und Inklusion ein. Wir begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Ethnie, geschlechtlicher Identität, Behinderung, Religion und Weltanschauung und sexueller Orientierung.
- Gewünschte Bewerbungsform:
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Karriereportal bis zum 31.12.2023!
- Nähere Informationen:
Sie haben noch Fragen zu der Ausbildung oder den Einstellungsvoraussetzungen, dem Bewerbungsverfahren oder der Stadt Hilden als Ausbilderin? Dann melden Sie sich gerne bei Frau Eschenfelder unter 02103/721167 bzw. bewerbung@hilden.de.