Ihre Voraussetzungen:
- Abschluss:
- Befähigung für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt des nicht technischen Verwaltungsdienstes (ehemals mittlerer nichttechnischer Dienst Kommunalverwaltung)
oder
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte*r Kommunalverwaltung
oder
- erfolgreich abgeschlossener Verwaltungslehrgang I
- weitere Voraussetzungen:
Wir erwarten darüber hinaus folgende Kenntnisse und Kompetenzen:
- Fachliche Kompetenz, insbesondere Kenntnisse und Erfahrungen im WoGG und WFNG NRW sowie angrenzenden Rechtsgebieten sind wünschenswert, alternativ ist die Bereitschaft erforderlich, sich zügig in diese Rechtsgebiete einzuarbeiten. Außerdem ist Vorerfahrungen in der Verwaltung vorteilhaft
- Persönliche Kompetenz, insbesondere die Bereitschaft, Verantwortung für den eigenen Aufgabenbereich zu übernehmen, als auch die Fähigkeit, den Arbeitsalltag zu organisieren und zu strukturieren, so wie Überzeugungs- und Durchsetzungsvermögen und Stressstabilität
- Soziale Kompetenz, insbesondere Teamfähigkeit, Einfühlungsvermögen hinsichtlich der Belange der Bürgerinnen und Bürger und Konfliktfähigkeit
- Digitale Kompetenz, insbesondere Sicherer Umgang mit EDV, insbesondere den MS-Office-Produkten
- Wir Bieten:
Es gibt viele gute Gründe für eine Beschäftigung bei der Stadt Hilden! Neben einer zukunftssicheren beruflichen Perspektive, erwarten Sie familienfreundliche Rahmenbedingungen wie flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten, vielseitige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten und ein motiviertes Team. Zusätzlich bieten wir kostenlose Unterstützungsangebote in schwierigen Lebenslagen durch ein externes Beratungsunternehmen, einen Klimazuschuss von 25 % zu Ihrem Deutschlandticket und vieles mehr.
- Besonderheiten:
Die Stadt Hilden setzt sich für Vielfalt und Inklusion ein. Wir begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Ethnie, geschlechtlicher Identität, Behinderung, Religion und Weltanschauung und sexueller Orientierung. Zudem fördern wir die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern unter Beachtung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Damit wir eine vorliegende Schwerbehinderung oder Gleichstellung beim Bewerbungsverfahren berücksichtigen können, geben Sie diese bitte im entsprechenden Feld des Bewerbungsformulars an.
- Gewünschte Bewerbungsform:
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Karriereportal bis zum 10.08.2025!
- Nähere Informationen:
Bei Fragen rund um das Aufgabengebiet melden Sie sich gerne bei Amtsleiterin Frau Funke unter 02103 / 72 - 1550 oder Sachgebietsleiterin Frau Nioduschewski unter 02103 / 72 -1554.
Sie haben noch Fragen zu dem Anforderungsprofil, dem Bewerbungsverfahren oder der Stadt Hilden als Arbeitgeberin? Dann melden Sie sich gerne bei Frau Seeber unter Telefonnummer 02103 / 72-1168 bzw. bewerbung@hilden.de.