Sozialarbeiter*in bzw. Sozialpädagog*in (m/w/d) in der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Art:
Voll- und Teilzeit
Bewerbungsfrist:
19.12.2024
Beginn:
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Ort:

Hilden

Befristung:
befristet
Entgeltgruppe:

EG 4 TVöD (Werkstudent*in) oder Entgeltgruppe S 14 TVöD-SuE (abgeschlossenes Studium).

Stellenbeschreibung:

Vielfältige Aufgaben und Perspektiven - gestalten Sie Ihre berufliche Zukunft und gemeinsam mit unseren über 1.000 Mitarbeitenden die Zukunft der Stadt Hilden. Werden Sie Teil unserer Stadtverwaltung und leisten mit uns einen Beitrag für das Gemeinwohl und eine hohe Lebensqualität unserer Bürgerinnen und Bürger.   

Sie beraten gerne, unterstützen Kinder und Jugendliche und möchten mit Ihren sozialpädagogischen Kenntnissen und Kompetenzen die Zukunft unserer Stadt aktiv mitzugestalten? Dann haben wir die passende Stelle für Sie!   

Wir suchen für unser Amt für Jugend, Soziale Dienste und Integration zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n   

Sozialarbeiter*in bzw. Sozialpädagog*in (m/w/d) für die Fachstelle Eingliederungshilfe für seel. behinderte Kinder und Jugendliche gem. § 35a SGB VIII   

Die Stelle ist befristet für die Dauer einer Krankheitsvertretung und mit einer wöchentlichen Arbeitszeit ab 19,5 mit bis zu 39 Stunden zu besetzen.  Die Eingruppierung erfolgt abhängig von den persönlichen Voraussetzungen in EG 4 TVöD (Werkstudent*in) oder Entgeltgruppe S 14 TVöD-SuE (abgeschlossenes Studium).

Ihr Aufgabengebiet: 

Im Wesentlichen gehören folgende Tätigkeiten zu Ihrem Aufgabenbereich: 

  • Prüfung der Anspruchsgrundlage und der Bedarfe für die Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII
  • Prüfung der Teilhabebeeinträchtigung
  • Gesamtfallverantwortung im Rahmen der sachlichen und fachlichen Prozessstandards, Hilfeplanung gem. §36 SGB VIII
  • Sozialverwaltungsrechtliche Umsetzung der Eingliederungshilfeleistung unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften aus dem BTHG und Vorbereitung von Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber anderen Sozialleistungsträgern und Dritten
  • Fachberatung anderer Fachkräfte zu Fragen der Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII und Mitwirkung in den verschiedenen Netzwerken zur EGH
  • Prüfung, Einschätzung und Bearbeitung bzw. Abwendungen von Kindeswohlgefährdungen in den Fällen der eigenen Zuständigkeit gem. §8a, §4 Abs.3 KKG und ggfs. §42 SGB VIII, sowie bei Bedarf Anrufung des Familiengerichts

Eine Änderung der Aufgabenzuordnung, z.B. aufgrund der Einführung neuer Strukturen und Arbeitsweisen, bleibt vorbehalten.

Ihre Voraussetzungen:

Abschluss:
  • Erfolgreicher Studienabschluss der Fachrichtung Soziale Arbeit oder Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung

oder 

  • aktuelle Immatrikulation in der Fachrichtung Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Erziehungswissenschaften, Kindheitspädagogik oder ein sonstiges für die Tätigkeit förderliches Studium
Führerschein:
Führerschein der Klasse B und Bereitschaft zum Einsatz des eigenen PKW gegen Wegstreckenentschädigung nach dem Landesreisekostengesetz
weitere Voraussetzungen:

Wir erwarten darüber hinaus folgende Kenntnisse und Kompetenzen: 

  • Fachliche Kompetenz, insbesondere in Bezug auf Kenntnisse der Entwicklungspsychologie im Kindes- und Jugendalter sowie deren Behandlungsmöglichkeiten, Kenntnisse der Strukturen sozialer Hilfesysteme sowie Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts oder die Fähigkeit, sich diese kurzfristig anzueignen. Wünschenswerter Weise die abgeschlossene Weiterbildung zur Kinderschutzfachkraft. Gute Deutschkenntnisse runden Ihr fachliches Profil ab
  • Eine ausgeprägte Methodische Kompetenz in Bezug auf Gesprächsführungstechniken, Konfliktmanagement und Krisenintervention
  • Eine weit überdurchschnittliche soziale Kompetenz im Hinblick auf Kommunikationsfähigkeiten sowie eine neutrale, offene und konstruktive Haltung im Umgang mit Menschen unterschiedlicher Lebensmodelle und Hintergründe
  • Eine grundlegende digitale Kompetenz hinsichtlich der Bedienung von Standardsoftware (Microsoft Office-Produkte) sowie die Fähigkeit, sich perspektivisch auch in Fachverfahren zurechtzufinden
Wir Bieten:

Es gibt viele gute Gründe für eine Beschäftigung bei der Stadt Hilden! Neben einer zukunftssicheren beruflichen Perspektive, erwarten Sie familienfreundliche Rahmenbedingungen wie flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten, vielseitige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten und ein motiviertes Team. Zusätzlich bieten wir kostenlose Unterstützungsangebote in schwierigen Lebenslagen durch ein externes Beratungsunternehmen, einen Klimazuschuss von 25 % zu Ihrem Deutschlandticket und vieles mehr.

Besonderheiten:

Die Stadt Hilden setzt sich für Vielfalt und Inklusion ein. Wir begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Ethnie, geschlechtlicher Identität, Behinderung, Religion und Weltanschauung und sexueller Orientierung. Zudem fördern wir die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern unter Beachtung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Damit wir eine vorliegende Schwerbehinderung oder Gleichstellung beim Bewerbungsverfahren berücksichtigen können, geben Sie diese bitte im entsprechenden Feld des Bewerbungsformulars an.

Gewünschte Bewerbungsform:

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Karriereportal bis zum 19.12.2024!

Nähere Informationen:

Bei Fragen rund um das Aufgabengebiet melden Sie sich gerne bei Frau Pahlke unter 02103/ 72-1588 bzw. barbara.pahlke@hilden.de.

Sie haben noch Fragen zu dem Anforderungsprofi, dem Bewerbungsverfahren oder der Stadt Hilden als Arbeitgeberin? Dann melden Sie sich gerne bei Frau Seeber unter 02103/ 72-1168 bzw. bewerbung@hilden.de.

www.hilden.de