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Amtsleitung im Ordnungsamt (w/m/d)

Art:
Vollzeit
Bewerbungsfrist:
26.05.2022
Beginn:
zum nächstmöglichen Zeitpunkt 
Ort:

Wesseling 

Entgeltgruppe:

bis EG 12 TVöD bzw. Besoldung bis A 13 (2.1., ehem. gD) des Landesbesoldungsgesetzes NRW

Stellenbeschreibung:

Bei der Stadt Wesseling (ca. 38.000 Einwohner) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle der

Amtsleitung im Ordnungsamt (w/m/d)

zu besetzen.

Als Amtsleitung übernehmen Sie die strategische und inhaltliche Ausrichtung sowie die Weiterentwicklung des Fachbereiches. Die Aufgabenstellung erfordert eine intensive Zusammenarbeit innerhalb und außerhalb des Ordnungsamtes.

Ihre Aufgabe im Wesentlichen:

Leitung des Ordnungsamtes (mit ca. 20 Planstellen) mit folgenden Aufgabengebieten

  • Meldewesen, Pass- und Ausweiswesen
  • Standesamt
  • Sicherheit und Ordnung
  • Kommunaler Ordnungsdienst, Überwachung des ruhenden Verkehrs
  • Straßenverkehrsangelegenheiten, Sondernutzungen
  • Verwarn- und Bußgelder
  • Lärmschutz, Landeshundegesetz
  • Kampfmittelbeseitigung
  • Fundsachen
  • Gewerbeangelegenheiten, Marktwesen
  • Gaststätten, Ladenöffnungszeiten
  • Wahlen und Abstimmungen
  • Einführung und Fortentwicklung des „digitalen Bürgerbüros“

Wesentliche Ziele:

  • Weiterentwicklung der Organisationsstruktur zu einer zukunftsfähigen, fortschrittlichen und dienstleistungsorientierten öffentlichen Verwaltungseinheit.
  • Fort- und Weiterentwicklung des Amtes als innovative und moderne Sicherheits- und Ordnungsbehörde in Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern. Stärkung und Weiterentwicklung des Kommunalen Ordnungsdienstes als wichtige Stütze der Stadtgesellschaft.

Ihre Voraussetzungen:

Abschluss:
  • Sie verfügen über ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium Bachelor of Laws (LL.B) bzw. Dipl. Verwaltungswirt/in (FH) oder eine abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt/in (AL II),
weitere Voraussetzungen:
  • Sie verfügen über nachgewiesene Führungs- und Leitungserfahrung im kommunalen Kontext, idealerweise im Bereich Ordnungswesen.
  • Sie sind eine zielorientierte, kommunikations- und konfliktfähige Persönlichkeit mit Durchsetzungsvermögen, Entscheidungsfreudigkeit und hoher Belastbarkeit.
  • Sie besitzen Verhandlungs- und Organisationsgeschick und verfügen über Erfahrungen im Umgang mit Kunden bzw. Bürgerinnen und Bürgern.
  • Sie verfügen über Erfahrung in der Erarbeitung bzw. Vorbereitung von politischen und fachlichen Grundsatzentscheidungen.
  • die Bereitschaft zur Teilnahme an Ausschuss- bzw. Ratssitzungen sowie zur Teilnahme an Terminen auch außerhalb der regulären Arbeitszeit wird vorausgesetzt.
  • Innovationswillen und Begeisterungsfähigkeit für künftig anstehende Digitalisierungsprojekte im Aufgabenbereich.
Wir Bieten:
  • Eine abwechslungsreiche, vielseitige und interessante Tätigkeit.
  • Umfassende und kontinuierliche Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie Angebote zur Weiterentwicklung der eigenen Führungskompetenz.
  • Eine verantwortungs- und anspruchsvolle Position mit Gestaltungsspielraum und unmittelbarer Anbindung an die Dezernatsleitung.
  • Eine unbefristete Vollzeitstelle. 
  • Je nach Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ein Entgelt bis Entgeltgruppe 12 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) bzw. unter Berücksichtigung der beamtenrechtlichen Vorgaben eine Besoldung bis A 13 (2.1., ehem. gD) des Landesbesoldungsgesetzes NRW
Besonderheiten:

Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen sind ausdrücklich erwünscht. 

Gewünschte Bewerbungsform:

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Ihre Bewerbung senden Sie bitte ausschließlich über unser Online-Portal bis zum 26. Mai 2022.

Nähere Informationen:

Weitere aufgabenbezogene Auskünfte erteilt Herr Beigeordneter Mathias Neeser, Tel. 02236/701-308.

www.wesseling.de