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Sozialarbeiter*in für die Betreuungsbehörde

Art:
Voll- und Teilzeit
Bewerbungsfrist:
06.06.2023
Beginn:
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Ort:

Neuss

Befristung:
unbefristet
Entgeltgruppe:

S 12 (3351 € - 4682 €)

Stellenbeschreibung:

Sozialarbeiter*in für die Betreuungsbehörde (Kennziffer: 23.50.04)

Wir suchen Sie (m/w/d) intern und extern zur Verstärkung für die Betreuungsstelle im Sozialamt.

Die Betreuungsstelle ist eine Abteilung des Sozialamtes. Das Sozialamt beschäftigt ca. 110 Mitarbeiter*innen in 4 Abteilungen.

Sie werden Teil eines Teams von derzeit 12 Mitarbeiter*innen. Die Betreuungsstelle prüft u. a. im Auftrag des Betreuungsgerichtes, ob die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung notwendig ist, führt eigene Betreuungen, vermittelt andere Hilfen, berät und unterstützt rechtliche Betreuer*innen, Vollmachtnehmer*innen sowie betreute Menschen und beglaubigt Unterschriften/Handzeichen auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Ferner ist die Betreuungsstelle ab 01.01.2023 für die Registrierung der in Neuss ansässigen beruflichen Betreuer*innen zuständig und führt als zuständige Stammbehörde die Fachaufsicht.

Ihr Arbeitsplatz befindet sich im Gebäude des Sozialamtes, Promenadenstr. 43 – 45, 41460 Neuss.

Arbeitszeit: Vollzeit 39 Wochenstunden (flexible Arbeitszeitmodelle sind grundsätzlich möglich)

Das sind Ihre Aufgaben:

  • Sie unterstützen das Betreuungsgericht durch Erstellung von Sozialberichten, Prüfung der Betreuereignung, Betreuervorschlägen und sonstigen Stellungnahmen
  • Sie unterstützen hilfebedürftige Personen und zeigen und vermitteln andere Hilfen zur Vermeidung einer rechtlichen Betreuung auf
  • Sie führen im Einzelfall eine erweiterte Unterstützung außerhalb des gerichtlichen Verfahrens durch
  • Sie beraten und unterstützen Betreuer*innen und Vollmachtnehmer*innen
  • Sie beraten zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen und zum neuen Ehegattenvertretungsrecht
  • Sie tätigen öffentliche Beglaubigungen von Unterschriften oder Handzeichen auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
  • Sie führen eigene Betreuungen
  • Sie vollziehen gerichtlich angeordnete Zwangsmaßnahmen, u.a. Vorführung zur Anhörung, Vorführung zur Untersuchung, Zuführung zur Unterbringung
  • Sie unterstützen die Betreuer*innen und Vollmachtnehmer*innen bei der Zuführung zur Unterbringung
  • Sie arbeiten in Querschnittsaufgaben und Netzwerkarbeit mit

Ihre Voraussetzungen:

Abschluss:
  • Sie besitzen ein abgeschlossenes Studium als Sozialarbeiter*in (Diplom, Bachelor) mit
    staatlicher Anerkennung
    oder als Sozialpädagogin/Sozialpädagoge (Diplom, Bachelor) mit staatlicher
    Anerkennung
    oder der Erziehungs- und Sozialwissenschaften mit Schwerpunkt Soziale Arbeit
Führerschein:
Sie besitzen einen Führerschein der Klasse B
weitere Voraussetzungen:
  • Sie besitzen Kenntnisse der einschlägigen rechtlichen Vorschriften, wie BGB, BtBG künftig: BtOG, FamFG, SGB u. a.
  • Sie besitzen die Bereitschaft zur Weiterbildung im Betreuungsrecht sowie die Aneignung des EDV-Softwareverfahrens SoPart BtB
  • Sie können MS-Office Programme sicher anwenden und besitzen die Fähigkeit zur zügigen Einarbeitung in fachspezifische Datenbanken und Programme
  • Sie besitzen die Bereitschaft zur aufsuchenden Arbeit

Für diese Stelle kommt es besonders auf die folgenden Kompetenzen an: 

  • Sie haben Verständnis und Einfühlungsvermögen für Menschen in belasteten Lebenslagen sowie eine respektierende und wertschätzende Grundhaltung

Merkmale wie ein gutes Ausdrucksvermögen, Servicebewusstsein, Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit und Belastbarkeit stellen für unsere Arbeit eine Selbstverständlichkeit dar.

Wünschenswert ist, dass alle nach dem 31.12.1970 geborenen Bewerber*innen müssen ihren Bewerbungsunterlagen den Nachweis über eine Masernschutzimpfung beifügen. Z. B. ein Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis, dass bei ihnen eine Immunität gegen Masern vorliegt oder sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können. Möglich ist auch eine Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung darüber, dass ein entsprechender Nachweis bereits vorgelegen hat. Der Nachweis gilt als formale Voraussetzung, um am Bewerber*innenverfahren teilnehmen zu können.

Wir Bieten:

Unsere verschiedenen Fortbildungsangebote und Aufstiegslehrgänge ermöglichen Ihnen, Ihre persönliche und fachliche Weiterbildung in die eigene Hand zu nehmen.
Wir fördern Ihre Work-Life-Balance durch diverse Betreuungsangebote und -soweit möglich- flexible Arbeitszeiten.
Sie haben die Möglichkeit, einen Teil Ihrer Arbeitszeit in mobiler Arbeit abzuleisten.

Eine betriebliche Altersvorsorge, ein fünfzigprozentiger Zuschuss zum Deutschlandticket sowie ein vielfältiges Gesundheitsprogramm sind einige der Benefits, die Sie bei der Stadt Neuss erwarten.

Besonderheiten:

Im Rahmen der Erhöhung des Anteils an Frauen in Leitungsfunktionen und unterrepräsentierten Berufsbereichen bei der Stadt Neuss freuen wir uns besonders über Bewerbungen von Frauen und berücksichtigen diese nach Maßgabe des LGG NRW bevorzugt.

Gewünschte Bewerbungsform:

Hinweis für interne Bewerber*innen: Bitte senden Sie uns ein Anschreiben, einen Lebenslauf und Ihr*e Prüfungszeugnis/-urkunde zu.

Wir haben Ihr Interesse geweckt? Wir freuen uns über Ihre Bewerbung und wünschen Ihnen viel Erfolg!

Bewerbungsweg: vorzugsweise über karriere.neuss.de

Nähere Informationen:

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Fr. Kuschel, Tel.: 02131 90 5153, gerne zur Verfügung.

Unter www.neuss.de bzw. karriere.neuss.de stehen für Sie weitere Informationen zur „Modernen Arbeitgeberin Stadt Neuss“ bereit.

Fragen zum Verfahren:

02131 90-
Hr. Amme (2603)
Fr. Appenroth (2639)

STADT NEUSS
Der Bürgermeister
Personal- und Organisationsamt
Markt 2, 41460 Neuss